Commercialist Allocation OS
Vertraulichkeitsvereinbarung
Regelt den Umgang mit vertraulichen Informationen im Rahmen der Nutzung von Commercialist Allocation OS.
§ 1 Vertrauliche Informationen
Vertraulich sind insbesondere:
- Briefings
- Budgets
- Kundennamen
- Publisher-Informationen
- Strategien
- Angebote
- Preise und Konditionen
- Konzepte und Werbemittel
- Performance-Reports
- Plattforminformationen
- sonstige als vertraulich erkennbare geschäftliche Informationen
Die Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob Informationen ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
§ 2 Pflichten
Vertrauliche Informationen dürfen nur zum jeweils vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung oder auf Grundlage einer externen Vereinbarung zulässig.
Zugriff dürfen nur Personen erhalten, die die Informationen für den jeweiligen Zweck benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 3 Ausnahmen
Nicht vertraulich sind Informationen, die:
- ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden
- rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden
- unabhängig entwickelt wurden
- aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
Soweit zulässig, ist die betroffene Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung zu informieren.
§ 4 Geschäftsgeheimnisse
Vertrauliche Informationen können Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes sein. Die Parteien verpflichten sich, angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen einzuhalten.
§ 5 Dauer
Die Vertraulichkeitspflichten gelten für die Dauer der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus.
Für Geschäftsgeheimnisse gelten die Pflichten darüber hinaus, solange die Informationen geheim sind, einen wirtschaftlichen Wert haben und angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegen.
§ 6 Rückgabe und Löschung
Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind vertrauliche Informationen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweispflichten entgegenstehen.
§ 7 Keine Rechteübertragung
Die Offenlegung vertraulicher Informationen begründet keine Eigentums-, Lizenz- oder Nutzungsrechte über den vereinbarten Zweck hinaus.
§ 8 Rechtsfolgen bei Verstoß
Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.
Bei Verstößen kann der Anbieter plattformbezogene Maßnahmen ergreifen, insbesondere Verwarnung, Suspendierung, Ausschluss oder Beendigung des Nutzerkontos.
Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 9 Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Verhältnis zum Datenschutz
Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten zusätzlich die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.